Ameldungen
Tierhalter von Geflügel und auch einigen Vierbeiner müssen ihre Tiere bei der zuständigen Kreisverwaltung nach der Viehverkehrsverordnung § 26 anzeigen.
In einigen Bundesländern muß auch Geflügel bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Dies trift z.Z. nicht für Rheinland-Pfalz zu.