Newcastle-Krankheit

Die Newcastle-Krankheit (engl.: Newcastle Disease oder Pseudo Fowlpest) ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Das Krankheitsbild erinnert an die Geflügelpest("Vogelgrippe"), daher wird die Newcastle-Krankheit in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet.

An NDV erkranken in erster Linie Hühner und Truthühner aller Altersgruppen, gelegentlich aber auch Tauben, Gänse, Enten, Fasane, Rebhühner, Wachteln und auch Strauße.

Infizierte Tiere scheiden die Newcastle-Viren in großen Mengen über Kot, Körperflüssigkeiten, Nasen-, Rachen-, Augensekret und Atemluft aus. Daher können sich die Erreger sowohl unmittelbar von Tier zu Tier als auch über die Luft verbreiten, ferner über Eier, Frisch- und Gefrierfleisch sowie Trockenei. Die Viren können in Tiefkühlkost bis zu einem halben Jahr, in Trockenei sogar mehrere Jahre überdauern.

Werden infizierte, aber noch nicht erkrankte Tiere, deren Eier oder Fleischprodukte transportiert, können die Viren auch durch Käfige oder Verpackungsmaterial verschleppt werden. Auch durch Stallstaub, der an Schuhen, Kleidung oder Fahrzeugreifen haftet, können die Viren von Hof zu Hof verbreitet werden.



Bekämpfung

Stellt ein Amtstierarzt die Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbestand fest, müssen sofort alle Tiere getötet werden. Ställe, Gebäude und Transportfahrzeuge werden desinfiziert. Den betroffenen Tierhaltungen werden gegebenenfalls Personen- und Verkehrsbeschränkungen auferlegt

Vorbeugung

In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute, die nur wenige Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser.

Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmässig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.



Für die Newcastle-Krankheit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Impfpflicht. Alle Halter/innen müssen ihre Tiere regelmässig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren. Die Newcastle Krankheit kann selbst in kleinsten Geflügelhaltungen zur Gefahr für ganze Regionen werden.

Sollte trotzdem ein Verdacht auf Newcastle-Krankheit bestehen, muss dies sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden, denn die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Newcastle-Krankheit entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht nach der Untersuchung der Proben, werden vor Ort Massnahmen für den Seuchenbetrieb, einen 3 km grossen Sperrbezirk und ein 10 km grosses Beobachtungsgebiet angeordnet. Da der Mensch die Seuche übertragen kann, gilt: im Seuchengebiet unbedingt an die amtlichen Massnahmen halten, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern.